Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Um im Alarmfall entstehende Panikreaktionen zu vermeiden, die durch ziellos umher irrende Menschen entstehen, ist eine elektroakustische Evakuierung das ideale Mittel.

Anstelle von Sirenen werden über verständliche Sprachdurchsagen klare Anweisung gegeben, wie man sich verhalten und wie man das Gebäude verlassen soll.

Und da eine solche Sprachalarmierung bzw. elektroakustische Alarmierungs- und Evakuierungseinrichtung nur Sinn macht, wenn sie im entsprechenden Fall auch funktioniert, sind die Leistungsanforderungen an Elektroakustische Notfallwarnsysteme definiert worden in der VDE 0828 und EN 60849.

Darin enthalten sind weitere Merkmale, wie etwa die Überwachung aller sicherheitsrelevanter Komponenten, Funktionserhalt, automatische Umschaltung auf Notstrombetrieb, beste Sprachverständlichkeit und verschiedenes mehr.

Dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis wie dem technischen Fortschritt hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er die Erfüllung dieser Voraussetzungen den entsprechenden Stellen zur Auflage macht.

Die Planung ist sehr umfassend: von den Schnittstellen zum Brandschutz, der Integration in das gesamte Alarmierungskonzept über das Leitungsnetz bis hin zur professionellen Auslegung der Beschallungsanlage mit Lautsprechern und Verstärkern, von Havarieeinrichtungen und unterbrechungsfreier Stromversorgung bis zur digitalen Signalverarbeitung.

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und integrieren diese auch in vorhandene Infrastrukturen.